SPORTKASPER
Mission: impossible – Die Regeln

Mission: impossible – Die Regeln

Mission: impossible – die Regeln

§1 Termine und Zeiten

  • Die Sportkasper-Missionen starten im Abstand von vier Wochen jeweils an einem Freitag
  • Die Übergabe der Missionsziele erfolgt exakt 14:00 Uhr an einem zuvor festgelegten Ort
  • Für das Erreichen der Missionsziele hat der Herausgeforderte genau bis um 14:00 Uhr des darauf folgenden Samstag Zeit. (24 Stunden)

§2 Missionsziele und Missionen

  • Eine Mission besteht aus einem Ziel bzw. einem Ergebnis sowie den zugehörigen Bedingungen zu dessen Erreichung, und ist einem Protagonisten (Herausgeforderten) zugeordnet.
  • Das Erreichen des Missionsziels in der vorgegebenen Zeit muss physisch möglich sein.
  • Eine Mission gilt als erfüllt, wenn der Protagonist das Missionsziel bzw. -ergebnis vollständig in der vorgegebenen Zeit unter Einhaltung aller Bedingungen erreicht hat. Eine abschließende Bewertung des Erfolgs einer Mission kann im Falle sehr knapper Entscheidungen erst nach Auswertung der Daten der Sportuhr erfolgen.
  • Es kann mehrere Möglichkeiten geben, das Missionsziel zu erreichen, die Auswahl obligt dem Herausgeforderten im Rahmen der zugehörigen Bedingungen.
  • Der Herausgeforderte kann genau zwei mal im Kalenderjahr die Annahme einer Mission verweigern. Das führt automatisch zur Delegation der Mission an den Herausfordernden.

§3 Dokumentation und Kommunikation

  • Der Herausgeforderte veröffentlicht innerhalb der Laufzeit der Mission jederzeit seinen Standort.
  • Der Herausgeforderte dokumentiert ausreichend seinen Status in Wort und Bild.

§4 Externe Einflüsse

  • (Un-)Wetterlagen, Verkehrschaos oder andere das Erreichen des Missionsziels störende Ereignisse sind persönliches Pech und führen nicht zu einer Veränderung des Missionsziels oder einer Verlängerung der zur Verfügung stehenden Zeit.
  • Der Herausforderer behält sich vor, den Herausgeforderten (Protagonist) ggf. an der Erreichung seines Zieles zu behindern ohne dessen Bewegungsfähigkeit direkt einzuschränken.
  • Der Herausgeforderte kann sich im Rahmen der Bedingungen der Mission Hilfe organisieren.

§5 Reise und Transport

  • An- und Abreise zum/vom Einsatzort haben emmissionsfrei stattzufinden und sind damit auf muskelkraft- oder elektrisch betriebene Fahrzeuge beschränkt. Strecken bis 10km (gesamt) dürfen mit Verbrenner-ÖPNV erfolgen.
  • Mechanische Steighilfen (Rolltreppen, Seilbahnen) sind zur Fortbewegung nicht gestattet.